Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.